KONSULTATION

Die EBW hat in der Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung einen statutarischen Auftrag zu erfüllen. Ihre Aktivitäten entfalten sich aber nicht ausschließlich aus dieser Autonomie heraus. Laufend wird die EBW von Gefährdeten oder bereits Geschädigten um ihr Einschreiten ersucht. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kommt die Einsatzgruppe diesen Ersuchen gerne nach, wobei Anfragen von Unternehmen, die Mitgliedern des Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität sind, vorrangig berücksichtigt werden. Der Ablauf gestaltet sich dann folgend: Das an die EBW gerichtete Ersuchen um Einschreiten sollte in jedem Falle eine kurze und übersichtliche Darstellung des Sachverhaltes beinhalten und optimalerweise via e-mail eingereicht werden. Nach Kenntnisnahme durch die EBW wird von dieser entschieden ob dem Ansuchen entsprochen werden kann. Positivenfalls wird von der EBW ein Wirtschaftskriminalist namhaft gemacht, der zur Bearbeitung des jeweiligen Problems speziell qualifiziert ist. Dieser Wirtschaftskriminalist hat für diese Tätigkeit unfangreiche Befugnisse gem. den gesetzlichen Bestimmungen und wird in weiterer Folge als Bindeglied zwischen dem Gefährdeten/Geschädigten und der EBW fungieren, wobei es zunächst nur notwendig ist, den Zeit- und allfälligen Reiseaufwand dieses vorgenannten Spezialisten in Rechung zu stellen. Dieser Aufwand wird mit € 180,-- netto/Stunde (Minimum 5 Stunden) verrechnet und gilt für Beratungen, Konferenzen, Konsultationen, Kommissionen, individuelle Studien, Gutachten und Stellungnahmen. Bitte beachten Sie, dass "unverbindliche Gratisberatung", "kostenlose Erstkonsultation", "Hausbesuche", o.ä. nicht Geschäftsgegenstand der EBW oder ihrer Kooperationspartner ist.

e-mail: office@einsatzgruppe.at

 
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